SWR: Mehr als die Hälfte der ehrenamtlichen Bürgermeister überlegt Verzicht auf erneute Kandidatur 2024
Kreis Neuwied. Alarmiert, aber nicht überrascht, hat Landrat Achim Hallerbach die jüngste Umfrage des Südwestrundfunks zur Kenntnis genommen, wonach mehr als 1/3 aller ehrenamtlichen Bürgermeister eine erneute Kandidatur bei den Kommunalwahlen 2024 ausschließen und jeder Vierte noch nicht entschieden hat, ob eine weitere Bewerbung um das kommunale Spitzenamt erfolgen soll.
„Mehr als die Hälfte der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister überlegt es sich, hinzuwerfen. Das Ergebnis der SWR-Umfrage ist Spiegelbild und trauriger Höhepunkt einer Entwicklung, die abzusehen war“, verweist der Landrat in diesem Zusammenhang auf das Phänomen der „inneren Kündigung“, das bislang eher in Berufswelten, als im Ehrenamtssektor verortet zu sein schien.
Nach dann 20 Amtsjahren wird der ehrenamtliche Bürgermeister der Kulturstadt Unkel, Gerhard Hausen, auf eine erneute Kandidatur bei den Kommunalwahlen 2024 verzichten. Landrat Achim Hallerbach, hier bei der Präsentation des Kulturlandschaftsvermittlungssystems am Unkeler Elsberg, fordert Konsequenzen aus der SWR-Umfrage, wonach mehr als die Hälfte aller Amtsinhaber überlegen, nicht mehr anzutreten. Foto: Archiv Thomas Herschbach
„Die Finanzausstattung der Kommunen ist schlecht und steht im komplett umgekehrten Verhältnis zu den immer größeren Auswüchsen neuer bürokratischer Vorgaben“, legt Achim Hallerbach den Finger in die Wunde des kommunalpolitischen Alltags, in dem sich ehrenamtliche Bürgermeister allzu häufig alleingelassen fühlen. „Wenn ein Ortsbürgermeister keine Parkbänke mehr aufstellen kann und für eine Seniorenfeier das Geld bei den Betrieben erbetteln muss, dann hat das nichts mehr mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun, sondern ist Gängelung eines kommunalen Amtsträgers,“ beschreibt der Landrat die zugespitzte Situation.
Wer vor diesem Zwängen mit vergleichsweise geringer Aufwandsentschädigung und abseits beruflicher Notwendigkeiten freiwillig Verantwortung an der Spitze übernehme, sehe sich für sein Tun innerhalb enger Grenzen zudem nicht selten an den Pranger öffentlicher Meinung gestellt“, zeigt der Landrat ebenfalls menschliches Verständnis für das große Frustpotential. Dies sei natürlich auch eine Quittung für die Zeitgenossen, die sich selbst wenig oder gar nicht für das Allgemeinwohl engagieren, zugleich aber einen ehrenamtlichen Bürgermeister als Angriffsziel nutzen.
Es passe nicht in die Zeit, dass ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister verantwortlich für zwei Kindergärten, einen Bauhof und womöglich noch eine Grundschule sei. Allein die Personalverantwortung und die Anforderungen im Kinder- und Jugendrecht bei Kindergärten seien enorm.
„Der Ortsbürgermeister muss sich täglich auch um das Personal, Ersatzpersonal, und Krankheitsfälle kümmern; zudem ist er auch für das Kindeswohl in einer Kita verantwortlich. Diese sehr verantwortlichen Aufgaben müssten fachlich zum Beispiel an die Verbandsgemeindeverwaltung übertragen werden. Darüber können wirksame Optimierungen und Entlastungen erreicht werden,“ ist Landrat Achim Hallerbach überzeugt.
So finde auch die häufig gehörte Aussage, wonach „Amtsinhaber es dann doch einfach sein lassen sollten“ in der SWR-Umfrage ihre konsequente Verwirklichung.
Respekt und Wertschätzung vor ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern müssten von Seiten der Landespolitik vorgelebt werden. Allerdings sehe die Lebenswirklichkeit so aus, dass die Handlungskompetenz der Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen immer mehr eingeschränkt würde. „Vom Land muss mehr Geld in die Kommunen fließen. Sie stehen am Ende der Kette von Bund-Land-Kommunen und haben Belastungen zu schultern, denen sie mangels Finanz- und Personalausstattung überhaupt nicht mehr gewachsen sind“, sieht Landrat Hallerbach die Landesregierung in der Pflicht.
Dabei seien das Land, aber auch der Bund, auf das kommunalpolitische Wirken im Ehrenamt angewiesen. Das Ehrenamt sei der Dünger, den ein Gemeinwesen benötigte, um zu blühen.
Achim Hallerbach: „Landesregierung und der Bund sind gefordert, Rahmenbedingungen und Motivation für das Amt herzustellen. Die setzt voraus, dass den Verantwortlichen Gestaltungsspielraum zugestanden wird, mit denen die Freude am Ehrenamt unterfüttert ist. Ein solcher Gestaltungsspielraum ist auch eine Summe aus finanziellen Zuwendungen abzüglich sich ständig vermehrender bürokratischer Regeln.“