Zeitnahe Evaluierung des Kita-Gesetzes gefordert  
Achim Hallerbach: Stichtagsregelung und Bauförderfristen bei KITAs zu Lasten der Kommunen – „Rein zufällige Ergebnisse“

Kreis Neuwied. „Die Stichtagsregelung der Landesregierung bei den Kindertagesstätten geht zu Lasten der Landkreise und damit an der Wirklichkeit von Familie und Kita vorbei“. Anlass für das ernüchternde Fazit von Landrat Achim Hallerbach ist die endgültige Abrechnung der Landesbeteiligung an den Kita-Personalkosten für das Jahr 2022, die der Landkreis Neuwied jetzt erhalten hat. Gemäß Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) beteiligt sich das Land an den tatsächlich entstandenen Personalkosten der Kindertagesstätten mit einer festen Quote. 

An der damit verbundenen verbindlichen und starren Fristsetzung entzündet sich die Kritik von Landrat Hallerbach nach vier Jahren „neues Kitagesetz“. Denn neben einer Nachzahlung von über 1,3 Millionen Euro, die letztlich allerdings nur die Lücke der bereits durch den Landkreis an die Kita-Träger erbrachten Personalkostenzahlungen füllt, gab es für den Landkreis Neuwied gleich eine schlechte Nachricht dazu. Die Landesförderung wurde, wie in vielen Jugendamtsbezirken landesweit, wegen der „Nichteinhaltung der sogenannten Toleranzgrenze“ gekürzt und zwar um fast 200.000 Euro.
Gemäß neuem KiTaG wird die vollständige Landesbeteiligung nämlich nur dann gezahlt, wenn zum Stichtag 31. Mai eines Jahres eine bestimmte Anzahl an Kita-Plätzen kreisweit belegt ist. Bleibt ein Anteil unbelegt, erfolgt eine Kürzung der Landeszuwendung an die Jugendämter. Diese Landesregelung bringt wiederum die negative Folge mit sich, dass die betroffenen Jugendämter den entsprechenden Anteil vollständig selbst übernehmen müssen. 
„Bereits seit der Verabschiedung des Landes-Kindertagesstättengesetz bemängeln wir diese Regelung. Sie greift nicht nur in die Planungshoheit des Landkreises ein, sondern führt aufgrund des beliebig gewählten Stichtags im U2-Bereich zu rein zufälligen Ergebnissen. Die Belegung von Plätzen mit Kindern unter zwei Jahren ist kaum vorherzusehen oder zu steuern, erst recht nicht auf einen bestimmten Stichtag. Gründe sind das sehr junge Alter der Kinder und oftmals auch kurzfristige Änderungen aus familiär oder berufsbedingten Gründen“, stellt Landrat Achim Hallerbach fest. Die U2-Plätze werden im Jahresverlauf besetzt, je nach der persönlichen und familiären Notwendigkeit. Ebenfalls müssten Eingewöhnungsphasen und die Personalressourcen geplant werden können. Dies konzentriere sich nicht auf ein bestimmtes Datum im Jahreskalender, sondern erfolge das ganze Jahr über. Die Regelung im Landesgesetz sei damit weiterhin realitäts- und lebensfremd.
Die Faktenlage gibt dem Landrat anhand einer Datenauswertung recht: Die im Landkreis vorhandenen U2-Plätze werden irgendwann im Jahr benötigt, nur eben nicht unbedingt am 31. Mai eines Jahres. „Unsere Planungen sind solide und bedarfsgerecht. Plätze können nicht beliebig `hoch und runter´ gefahren werden, um eine geforderte Landesquote zu erfüllen. Neben dem Aufwand für alle Beteiligen, stehen hinter jedem Platz vor allem Personalanteile und damit Menschen in den Kitas,“ appelliert Landrat Hallerbach an mehr Flexibilität. 
Neben der Toleranzgrenze besteht auch Kritik an der Ausgestaltung des gesetzlich verankerten „Sozialraumbudgets“. Dahinter verbirgt sich eine Landeszuweisung zur Deckung von personellen Bedarfen, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können. Dieses Sozialraumbudget erhalten die Jugendämter zusätzlich zu den allgemeinen Personalkostenzuschüssen. Das Land beteiligt sich zu 60 Prozent an den entstehenden Personalkosten, die übrigen 40 Prozent sind durch die Jugendämter zu tragen. „Zur Verteilung des Sozialraumbudgets wurde im Landkreis Neuwied eine Konzeption `Präventive Hilfen in Kindertagesstätten zur Deckung sozialräumlicher Bedarfe im Landkreis Neuwied´ erarbeitet. Diese sieht den Einsatz von Kita-Sozialarbeitenden, Kita-Netzwerkenden und interkulturellen Fachkräften vor“, erläutert Kreis-Referatsleiterin „Kindertagesstätten“, Kerstin Neckel, den Ansatz. 
Aus dem Sozialraumbudget sind darüber hinaus die Personalkosten für sogenannte „betriebserlaubnisrelevantes Personal“ zu finanzieren. Damit sind diejenigen Stellenanteile gemeint, die benötigt werden um die Aufsichtspflicht in den Kitas aufgrund besonderer Bedingungen, insbesondere baulicher Art, zu gewährleisten. Eingesetzt wird betriebserlaubnisrelevantes Personal in Einrichtungen, die über mehrere Etagen arbeiten, regelmäßig externe Räume (Turnhalle, Speisesaal, Spielplatz) nutzen oder in Waldgruppen tätig sind. „Im Landkreis Neuwied sind insgesamt rund zwölf Vollzeitstellen notwendig, um diese Bedarfe in den 66 Kindertagesstätten zu sichern“, zählt Kerstin Neckel auf.
Dies hat zur Folge, dass rund 35 Prozent des Sozialraumbudgets aufgewendet werden, um diese personellen Bedarfe zu erfüllen. 
„Der Einführung des Sozialraumbudgets und dessen Zweck stehen wir sehr positiv gegenüber. Die Kita-Sozialarbeit in den verschiedenen Ausprägungen hat sich kreisweit sehr gut etabliert und trägt Früchte, sodass wir diese auch ausbauen möchten. Aufgrund der systemwidrigen und gesetzlich nicht verankerten Belastung des Sozialraumbudgets mit den Kosten für betriebserlaubnisrelevantes Personal, ist unser Budget jedoch bereits mehr als ausgeschöpft. Hier ist das Land gefordert, diese Personalstellen in die allgemeine Kita-Finanzierung zu überführen und eine gesetzlich eindeutige Regelung zu schaffen,“ erläutert Landrat Achim Hallerbach. 
Neben den genannten Punkten, sorgt die allgemeine Finanzierung des Kita-Angebots bei allen Akteuren für Kritik. Das seit dem 1. Juli 2021 gültige KiTaG trifft, entgegen des Vorgängergesetzes, keine verbindlichen Finanzierungsregelungen mehr. Es verweist für die freien Kita-Träger lediglich auf den Abschluss einer Landes-Rahmenvereinbarung, die auch vier Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes nicht vorliegt. Landrat Achim Hallerbach führt hierzu aus: „Die kommunale Ebene wurde hier durch den Landesgesetzgeber im Stich gelassen und das Thema der Finanzierung wurde aus Angst vor einer konnexitätsrelevanten Regelung auf die örtliche Ebene verlagert. Dies sorgt an der Basis, insbesondere auch bei den freien Kita-Trägern, für erheblichen Unmut und große Unsicherheiten.“ 
Auch bei der Förderung von Kita-Baumaßnahmen ergeben sich für die Bauträger Unsicherheiten. Baumaßnahmen, die nach dem sogenannten Sonderprogramm gefördert werden, müssen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Andernfalls droht ein vollständiger Ausfall der Landesförderung und die Kosten sind vollständig von der Gemeinde und dem Landkreis, der sich mit 40 Prozent an den Baukosten beteiligt, zu zahlen. „Hier ist dringend eine Fristverlängerung und ein kurzfristiges Signal an die Bauträger erforderlich, damit die Landesmittel auch realistisch abrufbar sind und nicht ungenutzt in den Landes-Haushalt verschwinden“, fordert Landrat Achim Hallerbach abschließend. Im Landkreis Neuwied sind bis zu fünf laufende Baumaßnahmen von einem eventuellen Ausfall der Förderung betroffen. Es geht um Fördermittel in Höhe von mehr als 1,3 Million Euro.