Einhalten der Kühlkette bei heißen Temperaturen besonders wichtig

23.07.2024  PD-Nr. 255-2024
KREIS MYK. Bei den aktuell sehr heißen Tagen sind Grillabende an der Tagesordnung. „Gerade dann ist das Einhalten der Kühlkette besonders wichtig. Auf Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln sollte unbedingt geachtet werden, denn auch Bakterien haben jetzt Hochsaison“, so Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst/Lebensmittelüberwachung im Kreishaus. „Die kulinarischen Freuden können einem sonst heftig auf den Magen schlagen.“
Bei der sogenannten „Kühlkette“ kommt es darauf an, dass Lebensmittel bei den vom Hersteller genannten Temperaturen transportiert und gelagert werden. Nur bei ununterbrochener Einhaltung der Kühlkette könne der Verbraucher davon ausgehen, ein sicheres Lebensmittel auf den Teller zu bekommen.

Es sei daher wichtig, seinen Einkauf entsprechend zu organisieren. „Ein ausgedehnter Bummel nach dem Lebensmittelkauf schadet den im Pkw zurückgelassenen Lebensmitteln“, so Brunnhübner. Steht das Fahrzeug in der prallen Sonne, werden schnell Temperaturen von über 40 Grad im Innenraum erreicht. Für den Einkauf an heißen Tagen gilt daher: Kühltasche und -akkus mitnehmen. Nach dem Einkauf gilt: Ohne Umweg nach Hause.  
Je wärmer, desto besser: Bei hohen Temperaturen fühlen sich die Bakterien „sehr wohl“ und vermehren sich entsprechend rasch. Die Anzahl vieler Bakterien verdoppelt sich bei diesen Temperaturen in rund 20 bis 30 Minuten und kann zum Verderb der Lebensmittel führen, so dass sie ungenießbar würden. Gleiches gilt natürlich auch für die Vorbereitung von Lebensmitteln für Grillabende. Die vorbereiteten Speisen sollten direkt vom Kühlschrank auf den Grill oder den Tisch gebracht werden.
Wie das Amt weiterhin mitteilt, können sich bei sommerlichen Temperaturen auch krank-machende Bakterien vermehren, ohne dass dem Lebensmittel eine Veränderung anzumerken ist. Unterbricht man die Kühlkette, sei die Gesundheit des Verbrauchers gefährdet. Wichtig für den Verbraucher: Ein Hersteller von Lebensmitteln gewährleistet die Sicherheit und Haltbarkeit des hergestellten Produktes bis zum angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum nur, wenn die von ihm angegebenen Lagerungstemperaturen tatsächlich eingehalten werden.
Grundsätzlich gilt, dass Betriebe, die Lebensmittel herstellen, befördern oder verkaufen, die Kühlketten nicht unterbrechen dürfen. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde beim Kreis stellt bei ihren Kontrollen vor Ort sicher, dass diese Vorschrift eingehalten wird: „Ab dem Zeitpunkt des Kaufs ist jedoch der Verbraucher selbst verantwortlich für einen sachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln“, so Brunnhübner. Thomas Brunnhübner rät daher allen Verbrauchern, im eigenen Interesse für das Einhalten der Kühlkette zu sorgen und so einem Lebensmittelverderb oder sogar einer möglichen Lebensmittelinfektion vorzubeugen.