Appell von Landrat Achim Hallerbach zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes am 23. Mai – „Fundament des Lebens in Freiheit“
Kreis Neuwied. Zum 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 hat Landrat Achim Hallerbach zum offensiven Einsatz für die demokratische Werteordnung aufgerufen. „Das Grundgesetz ist das Fundament unseres Lebens in Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und wir müssen es selbstbewusst vor allen Kräften schützen, die einen anderen Staat wollen“, betont Achim Hallerbach. Bei verschiedenen Demonstrationen für Freiheit und Demokratie sowie weiteren Anlässen in jüngster Vergangenheit hatte der Landrat Flagge für das Grundgesetz und die demokratische Werteordnung gezeigt.
Landrat Hallerbach erinnerte daran, dass das Grundgesetz die in Form gebrachte Lehre aus den Erfahrungen der bedrängten und zu schwachen Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus war. Damit sich der Schrecken deutscher Geschichte nicht wiederholt, hatten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 mit dem Grundgesetz eine freiheitliche, demokratische Grundordnung geschaffen, in der Freiheit, Gleichheit und Toleranz dauerhaft garantiert sind.
Wie Achim Hallerbach weiter betont, habe die Demokratie mit der europäischen Einigung zu der längsten Friedensperiode in der Historie Europas und Deutschlands geführt. Das Leben in Freiheit und Frieden sei für die Generationen nach dem 2. Weltkrieg eine Selbstverständlichkeit geworden. Eine solche Form gefühlter Normalität könne zur Neigung führen, bequem zu werden. Allerdings sei Bequemlichkeit für das kostbare Gut der Demokratie trügerisch und somit gefährlich.
„Gerade Artikel 1 mit dem unantastbaren Schutz der Menschenwürde wird durch Respektlosigkeit und Gewalt auf Straßen und Plätzen sowie in den Sozialen Medien immer mehr mit Füßen getreten. Diese Verrohung entspricht einer allein auf sich bezogenen Wesenshaltung. Stattdessen müssen wir wieder dahin kommen, Wir-Gefühl und Solidarität im täglichen Leben zu erzeugen“, mahnt Achim Hallerbach.
Deutschland sei gefordert, sich nicht nur mit den Symptomen dieser Entwicklung wie Anspruchsdenken, Perspektivlosigkeit und mangelnde Empathie zu beschäftigen, sondern die Ursachen wie Bildungsferne und Erziehungsdefizite in den Griff zu bekommen.
Hier müsse auch der Frage nachgegangen werden, weshalb Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Grundkonsens des Gemeinsinns verabschiedet hätten. Diese Bürgerinnen und Bürger gelte es zurückzuholen und mitzunehmen.
„Grundgesetz und Demokratie sind ein Segen, aber ihre Errungenschaften wie der Schutz der Menschenwürde, die Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit oder auch das Wahlrecht und die Gewaltenteilung sind keine Selbstläufer. Demokratie gibt es nicht umsonst. Sie muss gepflegt, verteidigt und gelebt werden“, fordert der Landrat die Identifikation mit Grundgesetz und Demokratie nicht nur über Bekenntnisse.
So hätten junge Leute in der Fridays-for-Future Bewegung bereits gezeigt, welche Vorstellungen sie von der Zukunft haben; auch zu vielen anderen Themen wie soziale Gerechtigkeit, Globalisierung und Digitalisierung müsse eine klare Position artikuliert werden: „Für friedliche Demonstrationen und legalen Protest gibt es in unserer Demokratie keine Beschränkungen.“
Demokratie bedeute, in einem Wettstreit der Meinungen um den richtigen Weg zu ringen, Kompromisse zu schmieden und sich fundamental vereint in der gemeinsamen Wertvorstellung in Artikel 1 des Grundgesetzes zu finden: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb sei es unwürdig, die Demokratie verächtlich zu machen.
„Demokratie ist so bunt wie die Menschen, die sie bilden und leben. Somit ist die Toleranz ihr Wesensinhalt und diese verlangt die Fähigkeit, manches zu ertragen. Allerdings nicht die Gesinnungen, die ihr letztendlich den Todesstoß versetzen wollen“, erteilt der Landrat allen extremistischen Bewegungen eine Absage. So sei aktuell das Ausrufen eines eigenen Kalifat-Staates in Deutschland, das nicht im Geringsten durch das Grundgesetz abgedeckt werde, nicht hinnehmbar. Auch in diesem Fall handele es sich um fehllaufende Entwicklungen, die das Grundgesetz unterlaufen. Hier müsse klar der Rechtsstaat durchgreifen.
Wer die freiheitlichen Rechte nutze, um die demokratische Staatgrundlage auszuhöhlen und letztendlich abzuschaffen, dürfe keine Handlungsplattform bekommen. In diesem Sinne appelliert Landrat Hallerbach an die Wählerinnen und Wähler, bei den Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 vom demokratischen Wahlrecht Gebrauch zu machen.
„Treffen Sie eine Wahl, die dem Geist des Grundgesetzes entspricht. Damit machen Sie dieser, unser legitimierten Staatsverfassung das schönste Geschenk zum 75. Geburtstag. Und sich selber auch.“