Glasfaserausbau: Kostenfreier Hausanschluss für Adressen im geförderten Ausbaugebiet
Landrat Achim Hallerbach betont: „Keine Vertragsbindung mit MUENET erforderlich, um von einem kostenlosen Hausanschluss zu profitieren“
Kreis Neuwied. „Nachdrücklich möchte ich betonen, dass ein Vertragsabschluss mit dem Telekommunikationsunternehmen (TKU) MUENET nicht erforderlich ist, um von einem kostenlosen Hausanschluss zu profitieren. Alle Adressen, die im Rahmen des geförderten Netzausbaus erschlossen werden, erhalten den Hausanschluss kostenfrei, unabhängig davon, ob ein Endkundenvertrag mit MUENET zustande kommt. Dieser Punkt ist klar im Kooperationsvertrag zwischen MUENET und dem Kreis Neuwied geregelt.“
Mit dieser eindeutigen Klarstellung reagiert Landrat Achim Hallerbach auch durchaus verärgert auf eine missverständliche Formulierung der „MUENET GmbH & Co. KG“. Der Anbieter hatte im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms im Kreis Neuwied erst kürzlich eine Broschüre versendet, die zu Verwirrung und Verstimmung unter den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geführt hat. Viele Haushalte waren durch die irreführende Formulierung zu der Auffassung gelangt, dass ein kostenloser Hausanschluss nur dann möglich sei, wenn sie einen Endkundenvertrag mit dem TKU MUENET abschließen. Dies führte zu zahlreichen Beschwerden aus den betroffenen Verbandsgemeinden Unkel, Linz am Rhein, Bad Hönningen, Asbach und Dierdorf.
In dem Kooperationsvertrag ist ganz klar geregelt: „Das TKU ist nicht berechtigt, von den Hauseigentümern, die einem Hausanschluss an das gigabitfähige Netz während des geförderten Netzausbaus innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Beginn des Ausbaus in dem betreffenden Bereich bzw. der Straße zustimmen, ein gesondertes Entgelt für die Herstellung des Hausanschlusses zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn die Hauseigentümer oder die Mieter keine Endkundenverträge mit dem TKU abschließen.“
„Als Kreisverwaltung möchten wir uns ausdrücklich von den Formulierungen des Unternehmens distanzieren“, stellt Landrat Hallerbach klar, „MUENET hat uns die Broschüre im Vorhinein nicht vorgelegt.“
Unabhängig davon, ob der Anschluss aktiv genutzt wird oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist es notwendig, im Vorfeld den für den Hausanschluss notwendigen Gestattungsvertrag zu unterzeichnen. Denn nur wer diesen unterzeichnet, ermöglicht es dem Bauunternehmen, die Glasfaserleitung auf dem eigenen Grundstück zu verlegen und den Hausanschluss herzustellen.
„Um alle offenen Fragen zu klären, werden zeitnah Ortstermine in den betroffenen Verbandsgemeinden organisiert. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend über den geplanten Ausbau und den Ablauf der Anschlüsse informieren“, so Landrat Achim Hallerbach. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.