Aktuelle Lage im Kreis Neuwied und Verhaltens-Tipps – Risiko für den Menschen ist sehr geringKreis Neuwied. Um Missverständnissen vorzubeugen und zugleich passende Handlungsanleitungen zu geben, geht das Gesundheitsamt des Landkreises Neuwied mit Informationen und Verhaltenstipps zum Thema Vogelgrippe an Öffentlichkeit.
„Es gibt keinen Anlass, in Hektik zu verfallen; die Einleitung größerer Maßnahmen war bislang nicht notwendig. Unser Veterinäramt ist wie immer fachlich vorbereitet und handhabt die Angelegenheit bewährt sachlich, konzentriert und professionell“, stellt Landrat Achim Hallerbach fest.
Aktuell stellt sich die Lage so dar, dass die Vogelgrippe (H5N1 / Geflügelpest) in mehreren Regionen Deutschlands mit Schwerpunkten im Norden und Osten, aber auch in Rheinland-Pfalz nachgewiesen werden konnte. Das Risiko weiterer Fälle bei Wildvögeln und Geflügelhaltungen wird derzeit als hoch eingestuft.
Das Virus verbreitet sich vor allem über Wildvögel, kann aber auch in Geflügelhaltungen eingeschleppt werden. Für Menschen ist das Risiko derzeit sehr gering an der Vogelgrippe zu erkranken. Eine Übertragung auf Menschen ist demnach unwahrscheinlich.
Dennoch ist erhöhte Wachsamkeit erforderlich — besonders in der Geflügelhaltung und im Kontakt mit Wildvögeln. Dabei sollte folgende Punkte beachtet werden:
• Keine wilden bzw. verendete Vögel anfassen.
• In Gebieten mit vielen Wasservögeln Abstand zu den Tieren halten.
• Für Haustier-/Garten-/Kleingeflügelhalter: Hygiene: Stall und Straßenkleidung strikt trennen, Stall sauber halten, nur Leitungswasser zum Tränken verwenden. Futter und Wasser vor Wildvögeln schützen. Meldung bei Verdacht auf Vogelgrippe an das Veterinäramt (02631-803 420).
• Aufgrund des hohen Risikos wird zur derzeitigen Aufstallung des Geflügels unter Einhaltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geraten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufstallungspflicht für Geflügel besteht zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
Bei Spaziergängen sollten Hunde in Gebieten mit vielen Wildvögeln auf jeden Fall und auch wenn es nicht untersagt ist an der Leine geführt werden, um den Kontakt mit Kadavern zu vermeiden.
Wer einen toten Vogel findet, sollte ihn auf keinen Fall anfassen und die Fundstelle dem Veterinäramt oder der Polizei melden.
Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest sind auch auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz unter www.lua.rlp.de zu finden.


