Oberverwaltungsgericht weist Klage der Neuwieder AfD zurück
Die Stadt Neuwied ist in ihrer Rechtsauffassung zur Besetzung des Beirats für Migration und Integration sowie des Seniorenbeirats bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat einen Normenkontrollantrag mehrerer Mitglieder der AfD-Fraktion im Neuwieder Stadtrat abgelehnt und den Beschluss des Stadtrats für rechtmäßig erklärt.
Im Kern ging es um die Frage, ob in den beiden Beiräten zwingend überwiegend Ratsmitglieder vertreten sein müssen. Der Stadtrat hatte entschieden, dass jede Fraktion jeweils einen Vertreter entsenden kann – ausdrücklich unabhängig davon, ob es sich um ein Ratsmitglied oder einen „sachkundigen Bürger“ handelt.

Das Gericht stellt klar, dass für Beiräte andere Regeln gelten als für Ausschüsse. „Der OVG-Beschluss schafft Klarheit und bestätigt unseren Kurs“, sagt Oberbürgermeister Jan Einig. „Wir wollen Menschen für die Mitarbeit in unserer Stadt gewinnen und ihnen Verantwortung übertragen – genau dafür sind unsere Beiräte da.“
Denn auch formell gibt es laut Gericht keine Beanstandungen. Der Beschluss wurde ordnungsgemäß gefasst und durfte in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung oder die Geschäftsordnung des Stadtrats liegt nicht vor.