26.11.2025 PD-Nr. 352-2025
KREIS MYK. Sämtliches im Landkreis Mayen-Koblenz sowie im Stadtbereich Koblenz gehaltene Geflügel muss nach wie vor in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen gehalten werden. Das teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit, dass eine weitere Verfügung erlassen hat, um eine Ausbreitung Geflügelpest zu verhindern.
Die neue Verfügung gilt ab sofort und zunächst bis zum 31. Dezember 2025. Sie betrifft Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse).
Seit Oktober 2025 breitet sich der Erreger der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N1 rasant aus und betrifft mittlerweile nahezu alle Bundesländer. Besonders stark betroffen sind Wildvögel, vor allem Kraniche. Auch in Geflügelhaltungen treten in mehreren Regionen Ausbrüche auf.
Die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Simone Nesselberger, stuft das Risiko einer Verbreitung des Virus durch Wildvögel als „sehr hoch“ ein. Die „Aviäre Influenza“ ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die schnell epidemische Ausmaße erreicht und zu erheblichen Tierverlusten sowie großen wirtschaftlichen Schäden führt. Beim Menschen sind bislang keine Erkrankungen bekannt.
Die Verfügung umfasst auch ergänzende Schutzmaßnahmen:
Geflügelhalter richten an allen Stallzugängen und für Gerätschaften geeignete Desinfektionsstellen ein. Der Kauf und Verkauf von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist verboten; ebenso ist die Durchführung solcher Veranstaltungen untersagt.
Nesselberger fordert außerdem, betriebsfremden Personen den Zutritt zu verwehren: „Außer Tierärzten hat derzeit niemand etwas in den Beständen zu suchen.“ Das Verfüttern von Eierschalen ist verboten. Schutzkleidung wie Overalls und Einwegstiefel stehen bereit: „Grundsätzlich kommt bei der Versorgung der Tiere ausschließlich separate Kleidung zum Einsatz.“ Typische Krankheitsanzeichen, etwa mehr als zwei Prozent Verluste innerhalb von 24 Stunden oder deutliche Einbrüche der Legeleistung, melden Halter umgehend dem Veterinäramt. „Die Aufstallung schützt unsere großen und kleinen Geflügelhaltungen zuverlässig vor einem Eintrag der Geflügelpest“, betont Nesselberger. „Die Anordnung dient der Tiergesundheit und auch dem Schutz der Menschen.“
Die vollständige Verfügung gibt es auf der Homepage unter www.kvmyk.de. Weiter Informationen unter 0261/108-458 über Herrn Thomas Brunnhübner.


