Kreis ist gewappnet: Jugendhilfeausschuss befasste sich mit neuer Vorgabe – Landrat Achim Hallerbach: „Großer Aufwand, komplizierte Regelungen, Kostenanteile bleiben wieder bei kommunaler Familie hängen“

Kreis Neuwied. (Foto: Julia Hinz / Kreisverwaltung Neuwied) - Das Ganztagsförderungsgesetz (GaföG) und die entsprechenden Aktivitäten der Kreisverwaltung waren ein Thema bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den Kreisjugendamtsbezirk Neuwied in der katholischen Familienbildungsstätte Neuwied. Das Fazit vorab: Der Kreis Neuwied ist gewappnet, - und wieder bleiben Kosten bei kommunaler Familie hängen.
„GaföG – eine Abkürzung, großer Aufwand. Finanziell und personell“, unter dieser Faustformel fasste Landrat Achim Hallerbach die Auswirkungen des Ganztagsförderungsgesetzes zusammen. In der Regelung ist der Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter auf Betreuung von morgens bis abends nun fixiert – auch in den Ferien! Demnach haben ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassenstufe ein Anrecht auf ganztägige Bildung und Betreuung In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Das heißt: ab dem Schuljahr 2029/2030 steht allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu.

Wie Lewin Hattenhauer vom Kita-Referat der Kreisverwaltung erläuterte, haben Verbände und Vereine beim diesbezüglichen Austausch bereits signalisiert, zur Umsetzung beitragen zu wollen. Parallel befindet sich die Kreisverwaltung im Austausch mit den umliegenden Landkreisen und sammelt Ideen zu möglichen Umsetzungsvarianten. „Alle Landkreise werden das GaFöG dezentral gewährleisten. Für unseren Landkreis stellt der Bund Basismittel in Höhe von rund 3.262.000 Euro für insgesamt 15 Maßnahmen bei uns zu Verfügung. Zwar sind vom Bildungsministerium alle 15 Maßnahmen als `grundsätzlich förderfähig´ erklärt worden, die ADD hat aber leider erst zwei Maßnahmen bewilligt. Aktuell sind alle Bundesmittel verplant“, erläuterte Landrat Achim Hallerbach.
Im Antragsverfahren der Träger haben sich wiederum erhebliche Kostensteigerungen bei fünf Maßnahmen im Gesamtvolumen von circa 508.131 Euro ergeben. Der Anpassung des Maßnahmenkatalogs hatte der Kreisausschusses auf seiner Septembersitzung beschlossen.
 

 Der aktuelle Sachstand zu den Aktivitäten der Kreisverwaltung beim Ganztagsförderungsgesetz wurde den Ausschussmitgliedern von Lewin Hattenhauer vom Kreis-Kita-Referat im Rahmen der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss vermittelt. Foto: Julia Hinz / Kreisverwaltung Neuwied

„Von Bund, Landkreis und Kommunen werden insgesamt 5.065.500 Euro in den Ausbau investiert. Alle Förderanträge sind durch die Verbandsgemeinden fristgerecht gestellt worden. Mit Leutesdorf und Linz gibt es für zwei der 15 Maßnahmen bislang grünes Licht“, berichtete Lewin Hattenhauer.
Nun setzt das Bundesbildungsministerium darauf, dass Jugendhilfe- und Schulträger bei der Planung, Organisation und Durchführung von Ferienangeboten zusammenarbeiten. Allerdings ergeben sich in den Schnittstellen immer wieder Fragen, die beispielsweise die Zuständigkeit für Finanzierung und Personalisierung vor allem in den Landkreisen betreffen. Zwar werden die Jugendämter vom Rechtsanspruch adressiert, aber für die Schul- und Ferienzeiten gilt: Sie sind nicht selbst Angebotsträger. Es ist also ein enges Miteinander von Jugendämtern und den Kommunen im Kreisgebiet erforderlich.
Fest steht schon jetzt: der Landkreis hat die Gesamtverantwortung, der Schulträger ist für die Umsetzung verantwortlich. Zwischenzeitlich hatte die Bundesregierung eine Modifikation des Gesetzentwurfs auf den Weg gebracht, wonach beim GaFöG der Anspruch in den Schulferien auch dann als erfüllt gilt, soweit Angebote der Jugendarbeit nach § 11 eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.
Ein Tropfen auf den heißen Stein? „Es ist Fakt, dass den Kommunen das Wasser längst bis zum Hals steht. Und wenn Bund und Land den Kommunen immer weitere Lasten auf schultern, bricht irgendwann das ganze System zusammen“, positioniert sich Landrat Achim Hallerbach eindeutig.