Das schlägt dem Fass doch wohl den Boden aus. Ausgerechnet die rechtsextreme AfD verklagt Ministerpräsidentin Malu Dreyer und ihre Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz. Die Klage, in der Dreyer ein Verstoß gegen ihre Neutralitätsvorschrift als Ministerpräsidentin vorgeworfen wird, beweist allerdings aufs Neue, welches fragwürdige Demokratieverständnis die Damen und Herren von den braunen Demokratiefeinden haben. Doch diese rechtsextreme Gruppierung handelt offensichtlich nach dem Grundsatz: Ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert.
Nur so ist zu erklären, dass die Partei der Krahs und Bystrons und Bollngers der Ministerpräsidentin verbieten will, ihre politische Meinung frei zu äußern. Es ist schon ein merkwürdiges Rechtsverständnis und zeugt nicht gerade von moralischer und politischer Reife, wenn die AfD auf Bundes- und Landesebene gegen die Regierungschefin und ihre Landesregierung Klage erhebt. Offensichtlich soll von Seiten der AfD der Versuch unternommen werden, die Täter und Opfer zu vertauschen. Es bleibt dabei, dass alle demokratischen Parteien und jede Bürgerin und jeder Bürger meines Erachtens nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht haben, auf die Gefahren hinzuweisen, die von der AfD für unsere Demokratie ausgehen. Bleibt nur zu hoffen, dass bei den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni die zunehmende Proteststimmung gegen die AfD sich in Wählerinnen- und Wählerstimmen gegen diese Extremisten auszahlt.