17.12.2025    PD-Nr. 373-2025    Foto: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.

KREIS MYK. Manche Kinder und Jugendliche benötigen jemanden, der zuverlässig an ihrer Seite steht, ihnen Orientierung gibt und ihre Interessen vertritt. In der Regel übernehmen diese wichtige Aufgabe die Eltern oder Sorgeberechtigten. Kann dies jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht gewährleistet werden – etwa aufgrund einer familiengerichtlichen Entscheidung, dem Wegfall der elterlichen Sorge oder weil ein junger Mensch unbegleitet nach Deutschland geflüchtet ist – bestellt das Familiengericht eine Vormundschaft. Um engagierte Bürger, die eine solche Aufgabe übernehmen möchten oder bereits übernehmen, bestmöglich zu unterstützen, lädt die Koordinierungsstelle Vormundschaften der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu einer Informationsveranstaltung am 29. Januar, 18 Uhr ins Kreishaus ein. 

Während der Veranstaltung erhalten Teilnehmende einen ersten Überblick über die Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Eignungskriterien einer ehrenamtlichen Vormundschaft. Selbstverständlich besteht auch Raum für Fragen und den persönlichen Austausch.
Ehrenamtliche Vormunde leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie Kindern und Jugendlichen ein Stück Stabilität und Verlässlichkeit schenken. Die Aufnahme des Mündels in den eigenen Haushalt ist dabei nicht erforderlich – entscheidend ist die Bereitschaft, Zeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung zu schenken. Im Rahmen des Ehrenamts übernehmen Vormunde sowohl die rechtliche Vertretung ihres Mündels als auch eine unterstützende, begleitende Rolle im Alltag des jungen Menschen. 
Zur besseren Planung wird um Anmeldung bis zum 15. Januar per E-Mail an erziehungsleistungen@kvmyk.de gebeten. Die Koordinierungsstelle Vormundschaften freut sich über alle, die bereit sind, ein Stück Lebensweg mit Kindern und Jugendlichen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz zu gehen.

Foto: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.