OB Jan Einig fordert, dass Bund und Land Verantwortung übernehmen
Neuwieder Stadtvorstand sauer: „Wir sollen es ausbaden“ – Gesetz fehlt Jugenschutz-Präventionskonzept - Ordnungsamt ohne polizeiliche Befugnisse
Der Bundestag hat beschlossen: Cannabis ist jetzt in Deutschland legal – allerdings nicht immer und vor allem nicht überall. Doch wer soll die Einschränkungen kontrollieren? Das Land Rheinland-Pfalz hat jetzt offensichtlich entschieden und diese Aufgabe den Ordnungsämtern der Kommunen zugewiesen – die das wiederum aus der Zeitung erfahren haben. „Eine Unverschämtheit“, findet Neuwieds Oberbürgermeister Jan Einig. „Ein Schlag ins Gesicht“ legt er nach und unterstreicht: „Es kann nicht sein, dass Bund und Land sich wieder einmal ein Gesetz ausdenken und wir Kommunen die Umsetzung dann ausbaden müssen.“
Beigeordneter Ralf Seemann kann dem als Ordnungsdezernent nur beipflichten. „Das geht so nicht“, sagt auch er und weist darauf hin, dass nicht nur die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes schon (zu) hoch ist, sondern dass ihnen für effektiven Kontrolle auch die polizeilichen Befugnisse fehlen. „Sie dürfen zum Beispiel keine Personen- und Taschenkontrolle durchführen, sondern müssten dann immer die Polizei rufen. Das ist doch lebensfremd“, hält er fest. Hinzu kommt, dass ihnen die Ausbildung fehlt, um (rechts-)sicher zu erkennen, ob und um welche Drogen es sich im Fall der Fälle handelt.
Lebensfremd ist auch für Bürgermeister Peter Jung das Stichwort, wenn er an den Jugendschutz denkt. „Die Verantwortung wird erst einmal weitergereicht, und jetzt will sich das Land Gedanken über Kontrollen und Präventionsarbeit machen“, sagt er kopfschüttelnd. „Es kann doch nicht sein, dass man ein solches Gesetz beschließt, aber für den Jugendschutz noch kein Konzept hat. Das ist die völlig falsche Reihenfolge“, unterstreicht er und macht deutlich, „dass es nicht reicht, irgendwo ein Schild auszuhängen, dass hier Cannabis weiter verboten ist“.
Fazit: „Das muss anders laufen“, fasst Oberbürgermeister Jan Einig zusammen. „Wir haben ohnehin schon zu wenige Mitarbeiter und zu viele Aufgaben. Bund und Land müssen die Verantwortung übernehmen!“
Zum Hintergrund: Der Bundestag hat mehrheitlich beschlossen, ab dem 1. April 2024 Anbau und Besitz von Cannabis in gewissen Mengen in Deutschland zu legalisieren. Es gibt allerdings zahlreiche Einschränkungen. Dazu gehört insbesondere, dass der öffentliche Konsum „in Sichtweite“ von Kinder- und Jugendeinrichtungen (zum Beispiel Spielplätze, Schulen oder Jugendheime) verboten bleibt. Für Minderjährige bleibt der Konsum generell illegal, eine Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt eine Straftat. In Fußgängerzonen gilt ein Konsumverbot von 7 bis 20 Uhr.