Infoveranstaltung vermittelt Expertenwissen und gibt nützliche Tipps

Spätestens seit Sommer 2023 ist die E-Rechnung in den Schlagzeilen. Auch davor schon war sie für Lieferanten öffentlicher Auftraggeber Teil des Alltagsgeschäfts. Die nächste Stufe der digitalen Rechnungslegung ist die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen. Seit dem 1. Januar müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen, bearbeiten und archivieren zu können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt.

Welche konkreten Anforderungen bringt das mit sich, und wie gelingt eine reibungslose Umstellung in einem Handwerksbetrieb? Antworten auf diese Fragen liefert am Dienstag, 18. Februar, um 18:00 Uhr eine Infoveranstaltung in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald, Langendorfer Straße 91, 56564 Neuwied.

Ausrichter der Veranstaltung sind die Handwerkskammer Koblenz, die Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald sowie die Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuwied und die Stadt Neuwied. „Die Digitalisierung macht auch vor dem Handwerk nicht Halt. Gemeinsam mit unseren Partnern möchten wir die ansässigen Betriebe dabei unterstützen, den digitalen Wandel erfolgreich zu meistern“, laden Oberbürgermeister Jan Einig und Landrat Achim Hallerbach zu der Veranstaltung ein.
Jürgen Klein, Spezialist für Digitalisierung bei der Handwerkskammer Koblenz, wird als Referent Grundlagen und Praxistipps für eine erfolgreiche Umstellung vermitteln. „Die E-Rechnung wird für viele Betriebe zur Pflicht, aber sie kann auch eine Chance sein. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der Umstieg effizient gestalten“, motiviert Klein.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, aufgrund begrenzter Plätze wird jedoch um Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 12. Februar, gebeten. Diese sollte unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des eigenen Unternehmens und der E-Mail-Adresse an wirtschaftsfoerderung@stadt-neuwied.de erfolgen.