Dass der Ältestenrat des Landtages in Mainz einstimmig entschied, dass die vier übrig gebliebenen Mitglieder der Fraktion der Freien Wähler eine parlamentarische Gruppe bilden können, ist in der Sache natürlich nachvollziehbar und richtig, weil sich dieses Bündnis durch politische Homogenität auszeichnet, schließlich sind ja alle Abgeordneten Mitglieder einer Partei, die bei den Landtagswahlen kandidiert hatte. Richtig ist allerdings auch, dass den maßlos wirkenden Forderungen der Vier für ihren Gruppenstatus nicht entsprochen wurde, die sich listig argumentierend an den warum auch immer zu großzügigen Regelungen für die Parlamentarische Gruppe der Freien Wähler im Bundesland Brandenburg ausgerichtet hatten.

Mit den seitens der Ältestenrates vorgeschlagenen gewährten Rechten und finanziellen Mitteln wird nämlich das Abstandsgebot zwischen Fraktionen und parlamentarischen Gruppen (sowie fraktionslosen Abgeordneten) gewissermaßen hinreichend gewahrt. Man darf nicht vergessen: Die Schrumpfung der Fraktion der Freien Wähler haben die Beteiligten als Fehlleistung ganz allein hingekriegt, ohne dass politische Konkurrenz destruktiv mitmischen musste. Ein bisschen Demut beim Antrag der Vier auf Anerkennung des Gruppenstatus im Landtag wäre somit nicht schlecht gewesen.