Nach dem erfolgreichen Abschluss macht das Projekt „ValiKom Transfer“ Platz für einen neuen Rechtsanspruch auf berufliche Validierung im Handwerk
BERLIN/KOBLENZ. Viele Menschen wechseln im Laufe ihres Berufslebens in einen anderen Ausbildungsberuf und erwerben dort umfangreiche Kompetenzen, die sich jedoch nicht durch ein formales Dokument wie ein Zeugnis nachweisen lassen. Für die Betroffenen können sich daraus Nachteile ergeben, zum Beispiel bei der Entlohnung oder bei der Arbeitssuche. Berufliche Anerkennungsverfahren schließen die daraus resultierende Lücke in der Fachkräftesicherung, indem sie das vorhandene Knowhow für den Arbeitsmarkt sichtbar machen.

Bei der „ValiKom Transfer“-Abschlussveranstaltung in Berlin stellte Markus Caspers, Berufsexperte der HwK Koblenz und stellvertretender Obermeister der Elektro-Innung Rhein-Mosel, den Ablauf eines Validierungsverfahrens vor. (Quelle: ValiKom Transfer)

Diesem Ziel widmete sich auch das erfolgreiche Bundesprojekt „ValiKom Transfer“, das kürzlich seinen Abschluss in Berlin fand. Gemeinsam mit 130 Vertretern aus Politik, Handwerk, Industrie und Handel sowie der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Akteuren aus der Praxis blickte Dr. Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, auf die zahlreichen Projekterfolge zurück, die den Weg für das 2025 neu in Kraft tretende Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz ebneten.
Während der neunjährigen Laufzeit des Projektes führten insgesamt 32 Kammern mehr als 3.500 Validierungsverfahren in 47 Berufen durch: etwa 1.000 davon im Handwerk, 2.400 in der Industrie und dem Handel und 100 in der Landwirtschaft. Nur in 62 dieser Fälle konnte keinerlei Gleichwertigkeit festgestellt werden. Der gefragteste Validierungsberuf war Kaufmann für Büromanagement mit allein über 600 Verfahren, gefolgt von den Berufen Fachlagerist, Maschinen- und Anlagenführer und Friseur. Im Bezirk der Handwerkskammer (HwK) Koblenz standen neben dem Friseurhandwerk vor allem der Elektro- und Kraftfahrzeugbereich hoch im Kurs.
Ab Januar 2025 regelt ein neuer Abschnitt in der Handwerksordnung das Ermitteln und Bescheinigen der individuellen beruflichen Eignung auf der Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs. Personen ab 25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens das eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer im entsprechenden Beruf nachweislich tätig sind, erhalten die Chance, sich ihre Kompetenzen bestätigen zu lassen. Aufgrund ihrer Expertise in diesem Gebiet unterstützt die HwK Koblenz zukünftig im Auftrag des Bundesbildungsministeriums als „Servicestelle Validierung“ andere Kammern, das neue Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz umzusetzen.
Informationen zur „Servicestelle Validierung“ der Handwerkskammer Koblenz gibt Stefan Gustav, Tel. 0261 398-309, stefan.gustav@hwk-koblenz.de