Stadt Koblenz ruft angeschriebene Haushalte zur Teilnahme an der Mietspiegelerstellung auf
Die Stadt Koblenz aktualisiert den Koblenzer Mietspiegel und hat dazu Anfang Juni 2.000 Haushalte im Stadtgebiet angeschrieben. Da für diese Haushalte eine Auskunftspflicht besteht, bittet die Stadt um eine Rückmeldung bis zum 28. Juni 2024. Kommen die Befragten dieser Aufforderung nicht nach, sind die Kommunen verpflichtet, diese Auskunftspflicht mit einem Bußgeldverfahren durchzusetzen.
Die Stadt Koblenz bittet die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und um eine zeitnahe Rücksendung des Fragebogens.
Mit der Herausgabe des aktualisierten Mietspiegels wird voraussichtlich Anfang 2025 gerechnet.
Ein qualifizierter Mietspiegel gibt eine Übersicht über die gezahlten Mieten vergleichbarer Wohnungen. Je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung wird die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete dargestellt. Ein Mietspiegel ist damit eine wichtige Orientierungshilfe nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch für Vermieterinnen und Vermieter.
Weitere Informationen gibt es bei Daniela Schüller (Tel.: 0261 - 129 1247; Daniela.Schueller@stadt.koblenz.de) oder auf www.mietspiegel.koblenz.de.