Ordnungsamt erbittet Rücksicht an „stillen“ Feiertagen im November
Vor dem Beginn der feierlich-besinnlichen Weihnachtszeit bildet der November für viele Menschen einen Monat der Stille und der inneren Einkehr. Das gilt insbesondere für die „stillen“ Feiertage – Allerheiligen (1. November), den Volkstrauertag (17. November), den Buß- und Bettag (20. November) sowie den Totensonntag (24. November). Das Ordnungsamt der Stadt Neuwied bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, an diesen Tagen die Feiertagsruhe zu respektieren und so Rücksicht auf diejenigen Menschen zu nehmen, die an diesen Tagen Ruhe und Besinnung suchen.
Die Sonn- und Feiertagsruhe ist in einem Landesgesetz geregelt. Darin sind unter anderem Einschränkungen für alle öffentlichen Veranstaltungen vorgesehen, die nicht dem Charakter dieser Feiertage entsprechen. Wer Zweifel hat, ob eine von ihm geplante Veranstaltung an diesen Tagen durchgeführt werden darf, sollte sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt wenden. Es ist unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@neuwied.de oder telefonisch unter 02631/802 332 zu erreichen.