Zur Dezimierung der Rattenpopulation in Koblenz wird vom 04. November bis 13. Dezember 2024 wieder eine stadtweite Rattenbekämpfung durchgeführt. An dieser Aktion beteiligen sich alle städtischen Ämter, die über Grundbesitz verfügen bzw. diesen verwalten.
Den Koblenzerinnen und Koblenzern mit Grundbesitz, den Wohnungsbaugesellschaften sowie anderen Koblenzer Behörden und Institutionen wird die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis die Aktion der Stadt Koblenz durch den Einsatz eines Schädlingsbekämpfers zu unterstützen. Eine gesonderte Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Bei der Durchführung der Rattenbekämpfung sind nachfolgende Hinweise unbedingt zu beachten:
Die Rattenbekämpfung hat lediglich in unbedingt notwendigem Umfang zu erfolgen.
Die Bekämpfung der Ratten ist stets durch einen von der Industrie- und Handelskammer geprüften Schädlingsbekämpfer, welcher über ein entsprechendes Zertifikat zum Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz verfügt, unter Anwendung von amtlich zugelassenen chemischen Mitteln durchzuführen.
Die Köder sind verdeckt und gezielt gegen Ratten auszulegen. Ein Verschleppen durch die Ratten muss ausgeschlossen sein. Die Köder sind außerhalb von Gebäuden nur in abschließbaren Behältnissen auszulegen. Soweit Köder im Regenwasserkanal oder in Brunnenbereiche verbracht werden sollen, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Obere Wasserbehörde – zu beteiligen. Das Auslegen von Ködern in der Nähe von Gewässern ist aufgrund von drohenden Schäden der Fischpopulation nicht gestattet.
Tote Ratten sind so zu beseitigen, dass diese keine Gefahrenquelle für Menschen und/oder Tiere darstellen können. Die Beseitigung kann im städtischen Konfiskatbehälter (Standort der Berufsfeuerwehr, Schlachthofstraße 2-12, 56073 Koblenz) erfolgen, um so die ordnungsgemäße Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rivenich zu gewährleisten. Um die Übertragung von Flöhen zu vermeiden, sollten bei der Beseitigung Handschuhe getragen werden.
Soweit kein Fraß mehr festgestellt wird, ist das Auslegen der Köder einzustellen. Nicht aufgenommene Köder sowie die Köderstationen sind bis spätestens 13.12.2024 zu entfernen.
Über die Maßnahme ist von den anerkannten Schädlingsbekämpfern und den städtischen Ämtern, die sich an der Rattenbekämpfung beteiligen, ein Kontrollbuch mit folgenden Angaben zu führen: Tag sowie Ort der Auslegung (differenziert nach Innengebäuden und Außenbereich), Anzahl der Stationen, Häufigkeit der Nachbelegung, verwendete Mittel, Menge der Köder, Anzahl der beseitigten Tiere, Beendigung der Maßnahme, Name(n) der durchführenden Person(en). Das Kontrollbuch ist nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablauf der Bekämpfung dem Ordnungsamt der Stadt Koblenz zur Kontrolle vorzulegen.