2024-07-09T15:31:08 Betzdorf (ots) -
Am Montagmorgen erhielt die Polizei Betzdorf die Mitteilung, dass in der Sieg bei Kirchen ein Krokodil schwimme. Die Anruferin erklärte, dass ein Bekannter das Tier ebengerade gefilmt und in seinen Status hochgeladen habe. Nun mache man sich Sorgen, dass jemandem etwas passieren könne. Die Polizei Betzdorf entsandte einen Streifenwagen zur Sieg um die Meldung zu überprüfen. Zeitgleich wurde die Videoaufnahme eingesehen.
Schnell stellte sich heraus, dass es sich glücklicherweise nicht um ein Krokodil sondern um ein anderes wasserliebendes Tier handelte. Nach Einschätzung von Experten der Naturschutzbehörde und des Biberzentrums Rheinland-Pfalz, die der Polizei bei der Einordnung mit ihrem Rat zur Seite standen, dürfte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Biber handeln. Der Biber ist nach Auskunft des Biberzentrums Rheinland-Pfalz das größte europäische Nagetier. Nach der Bundesartenschutzverordnung ist er eine vom Aussterben bedrohte und naturschutzrechtlich streng geschützte Tierart. Danach ist es verboten wildlebenden Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten oder ihre Wohn- und Zufluchtstätte zu beschädigen oder zu zerstören sowie Biber aufzusuchen oder zu stören.