2024-05-19T06:47:39 Bad Hönningen (ots) -
Am Samstag, den 18.05.2024 wurde gegen 18 Uhr durch einen Taxifahrer eine Beförderungserschleichung zur Anzeige gebracht. Der Fahrgast hatte sich aus dem Kreis Heinsberg in NRW nach Bad Hönningen fahren lassen und am Zielort erklärt, die entstandenen Beförderungskosten in Höhe von 360EUR nicht begleichen zu können. Die hinzugerufenen Polizeibeamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren gegen den Fahrgast ein.
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