Betriebe, die Termin verstreichen lassen, erwartet hohe Rückforderung - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist auf endgültig letzte Frist hin

KOBLENZ. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, sehen es die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vor, dass vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und gewährte Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert werden, wenn die Schlussabrechnung nicht bis 30. September 2024 eingereicht sind. Dies gilt für Überbrückungs-, November und Dezemberhilfen.

Die Frist war in der Vergangenheit mehrfach verlängert worden. Rund ein Drittel der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen fehle bisher noch, so das Ministerium. Die Handwerkskammer Koblenz empfiehlt daher, Betriebe sollten sicherstellen, dass prüfende Dritte, meist also Steuerberater, alle Unterlagen vorliegen haben und die Schlussabrechnung fristgerecht eingereicht wird.

Informationen gibt es bei der HwK-Betriebsberatung, beratung@hwk-koblenz.de, T 0261 398-251
Sowie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html