POL-PDNR: 2024-02-05T20:40:31 Neuwied (ots) -
Am 05.02.2024 gegen 18:30 Uhr kam es in Neuwied Ortsteil Niederbieber zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Steinbewurf auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug. Ein Verkehrsteilnehmer der sich auf der Straße Neuer Weg zur Wiedbachstraße befand, wurde durch Steinbewurf getroffen und dessen Fahrzeug dadurch beschädigt. Ausgangspunkt des Bewurfs sei eine Anhöhe/Erhöhung in diesem Bereich unweit der Straße. Bereits am 11.01.2024 kam es an selber Stelle zu einem gleichgelagerten Vorfall. Ein vorbeifahrender PKW wurde durch einen Stein in der Windschutzscheibe getroffen. Der damalige Fahrzeugführer konnte noch zwei Personen im kindlichen Alter feststellen, welche sich auf eine Anhöhe befanden und aus dessen Richtung der Stein flog.
Etwaige Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit der Polizei in Neuwied in Verbindung zu setzten. Die Polizei stellt unmissverständlich klar, dass es sich bei solchen Handlungen keinesfalls um sogenannte Kindersteiche, sondern um Straftaten nach dem Strafgesetzbuch handelt, bei dem eine große Gefahr für Dritte besteht.
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