Veterinäramt informiert zur Geflügelpestsituation
07.12.2023 PD-Nr. 424-2023
KREIS MYK. Durch den alljährlichen Vogelzug steigt das Übertragungsrisiko des hochansteckenden Geflügelpestvirus durch Zugvögel. So kann deutschlandweit ein ganzjähriges Vorkommen der hochansteckenden Vogelgrippe vom Typ H5N1 bestätigt werden. Seit Mitte Oktober werden wieder vermehrt Ausbrüche bei Geflügel, aber auch Fälle bei Wildvögeln gemeldet. Das Risiko von Infektionen in Geflügelhaltungen und zoologischen Vogelbeständen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird durch das Friedlich-Löffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft. Hierauf weist das Veterinäramt des Landkreises Mayen-Koblenz hin.
Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels und die Vermeidung einer Verbreitung der Vogelgrippe. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen sowie Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen bei den Tieren überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Eine Meldung von vermehrt auftretenden oder unklaren Todesfällen in der Geflügelhaltung an die Veterinärbehörde mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt als eine Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der bei Hühnern und Puten tödlich verlaufenden Krankheit.
Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst, Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, bereits jetzt die nötigen Vorkehrungen zu treffen, sodass eine tierschutzkonforme Unterbringung der Tiere für den Fall einer Stallpflicht möglich ist.
Folgende Unterbringungsmaßnahmen haben Geflügelhalter demnach zu treffen:
1. Die Tiere müssen in ausreichend großen Ställen untergebracht werden, damit auch bei einer Stallpflicht eine artgerechte Bewegung möglich ist.
2. Bei der Gestaltung von Auslaufvolieren ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen ausgeschlossen wird, beispielsweise durch feste Überdachung mit Planen oder lichtdurchlässigen Platten.
3. Den Tieren ist abwechslungsreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel kleine Stroh-, Luzerne- oder Heuballen, ganze Maiskolben und Picksteine.
4. Das Futter, Einstreu und Geräte sind vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen.
5. Ausreichende Bademöglichkeiten sind für Wasservögel vorzuhalten.
Die Geflügelhalter sollten weiterhin zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhaltung der Biosicherheit in ihren Beständen achten und jede Haltung von Geflügel beim Veterinäramt anmelden, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Plötzliche Tierverluste sind umgehend bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz anzuzeigen. Sämtliche beim Veterinäramt gemeldete Geflügelhalter werden darüber hinaus in den nächsten Wochen angeschrieben und auf die unerlässliche Einrichtung sowie Einhaltung einer Barriere zwischen wilden Wasservögeln und Geflügelhaltungen hingewiesen.
Meldungen von Tierhaltungen sowie von plötzlichen Tierverlusten können per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de erfolgen.