Vom Bund gibt es Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland

Erwin Rüddel weist für 2024 auf eine neue Förderrunde „KulturInvest“ hin

Berlin/Region. „Der Bund ist bestrebt, seine nationale Verantwortung für die Kulturentwicklung in Deutschland effektiv wahrzunehmen. Dazu hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Bundeshaushalt 2024 Haushaltsmittel für investive Kulturmaßnahmen im Inland vorgesehen. Entsprechend wird für das Förderverfahren ‚KulturInvest‘ eine neue Förderrunde im laufenden Jahr angestrebt“, teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit.

Ziel der Förderung sind investive Maßnahmen (u.a. Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau) bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz. Das Vorhaben muss dabei zum Ziel haben, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine kommerzielle Nutzung darf nicht im Vordergrund stehen.

Das für eine Bundesförderung notwendige erhebliche Bundesinteresse kann sich z.B. aus der Würdigung eines Objektes als national bedeutsames Kulturdenkmal ableiten oder aus der Nutzung mit eindeutig überregionalem oder modellhaftem Charakter ergeben. Soweit es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, ist zur Würdigung des Denkmalwertes eine aktuelle Stellungnahme der Landeskonservatorin bzw. des Landeskonservators erforderlich.

Für eine Berücksichtigung bei der Projektauswahl kommen Maßnahmen in Betracht, für die hinreichende Projekt-, Planungs- und Finanzierungsunterlagen vorliegen, das Bundesinteresse plausibel dargelegt und eine nachvollziehbare Gesamtfinanzierung in Aussicht gestellt wird.

Gefördert werden sollen grundsätzlich Vorhaben mit einem Bundesanteil von mindestens 500.000 Euro bis maximal 20 Millionen Euro. Mögliche Finanzierungsbeteiligungen des Bundes betragen grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Regelmäßig wird die Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Erwin Rüddel weist abschließend darauf hin, dass die Online-Interessenbekundung bis spätestens Freitag, den 14. Juni 2024, abzuschließen ist. Die Interessenbekundung erfolgt über die Webseite: https://survey.bmi.bund.de/index.php/548396?lang=de